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Hygieneplan der Schule
Die Schulen sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen nach § 36 Infektionsschutzgesetz festzulegen. Für die Erstellung der Pläne sieht das Infektionsschutzgesetz keine konkreten Vorgaben vor. Vielmehr sollen die Maßnahmen auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein.
Den schulischen Hygieneplan können sie an dieser Stelle herunterladen und einsehen.