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Die Gleichstellungsbeauftragten
Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können.
Die Gleichstellungsbeauftragten können Maßnahmen vorschlagen, die die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Außerdem können sie sich zu fachlichen Fragen äußern, die sich mit Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschäftigen.